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Bei der Planung des Eigenheims sollten Häuslebauer auch daran denken, ihren Hausbau durch ausreichenden Versicherungsschutz abzusichern. Schließlich lauern auf der Baustelle zahlreiche potenzielle Gefahrenquellen, die für alle am Bau beteiligten Personen mehr oder weniger eine Bedrohung darstellen. Da im Schadensfall der Bauherr haftet, kann mangelhafter Versicherungsschutz am Bau mitunter erhebliche finanzielle Mehrbelastungen nach sich ziehen. Absolut unverzichtbar auf der Baustelle sind die Bauherrenhaftpflichtversicherung, Bauleistungsversicherung und die Feuerrohrbauversicherung. Letztgenannte Assekuranz wird zudem von den meisten Kreditinstituten beim Abschluss einer Immobilienfinanzierung vorausgesetzt. Um gegen finanzielle Risiken und Zahlungsausfälle besser abgesichert zu sein, vergeben Banken ihre Baudarlehen nur gegen Vorlage eines entsprechenden Versicherungsnachweises.
Haftpflicht für Bauherren
Oft führt schon eine falsche Bewegung zu kleineren Unfällen auf der Baustelle. Ob herabstürzende Gegenstände, Stürze durch herumliegende Arbeitsmaterialien oder grobe Fahrlässigkeit – bei Unfällen auf der Baustelle haftet stets der Auftraggeber des Bauvorhabens beziehungsweise der Besitzer des Baugrundstücks für den entstehenden Schaden. Da herkömmliche Haftpflichtversicherungen Schadensfälle auf dem Baugrund nicht abdecken, ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung beim Hausbau absolut unerlässlich. Sie haftet bei Schäden, die Dritten im Zusammenhang mit den Bauarbeiten entstehen können. Abgedeckt werden neben Anwalts- und Gerichtskosten ssowie sämtliche Personenschäden, sofern die gestellten Schadensprüche berechtigt sind.
Eine weitere wichtige Police, die bei jedem Bauvorhaben abgeschlossen werden sollte, ist die Bauleistungsversicherung, auch Bauwesenversicherung genannt. Sie kommt für sämtliche Schäden auf, die durch Witterungseinflüsse wie Sturm, Hagel und Starkregen an Baustelle und Materialien auftreten können. Schäden durch Vandalismus und Diebstahl sowie durch fahrlässigen Umgang entstehende Materialbeschädigungen sind in der Bauleistungsversicherung ebenfalls abgedeckt.
Absicherung gegen Feuergefahr und Wasserrohbruch
Feuer und Brände durch Blitzeinschlag, beschädigte Stromleitungen oder gar Brandstiftung können den Rohbau in Minutenschnelle vernichten. Für Schäden dieser Art kommt die bis zur Fertigstellung des Baus die Feuerrohbauversicherung auf, nach Beendigung der Bauarbeiten sind derartige Schadensfälle durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Meist schließt der Deckungsumfang auch Rohrbruch und Schäden an den Wasserleitungen mit ein. Wer bereits zu Beginn der Bauarbeiten eine Wohngebäudeversicherung abschließt, erhält häufig eine Feuerrohbauversicherung kostenlos dazu. Bei manchen Versicherungen wird die Police nach Bauende hingegen automatisch umgewandelt.
Wer beim Hausbau selbst mit anpackt und sich von Freunden und Verwandten helfen lässt, benötigt zudem eine Bauhelferversicherung. Anders als professionelle Handwerker können private Helfer am Bau nicht über die Bauherrenhaftpflicht abgesichert werden. Für sie ist die gesetzliche Bau-Berufsgenossenschaft (BauBG) im Schadensfall zuständig. Voraussetzung: alle Bauhelfer aus dem Verwandten- und Bekanntenkreis müssen bis spätestens eine Woche nach Baubeginn bei der BauBG angemeldet werden. Nähe Informationen zur Meldepflicht und den anfallenden Beiträgen gibt es auf der Webseite der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft.
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