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Baustelle: Richtig absichern / TÜV Rheinland: Notwendige Versicherungen abschließen / Absprachen schriftlich fixieren / Betreten der Baustelle vertraglich regeln

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Köln (ots) – Trautes Heim, Glück allein. Dieses Sprichwort trifft zu, wenn das Traumhaus wie gewünscht gebaut wurde und nachträglich keine Mängel zum Vorschein kommen. „Wer sich dazu entschließt, ein Eigenheim zu errichten, der tut gut daran, sich im Vorfeld über die Rechtslage bestens zu informieren. Nur so wird aus dem Traum vom Eigenheim kein Albtraum“, sagt Ulrich Zerfaß, Baustellenexperte von TÜV Rheinland. Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, müssen zunächst alle nötigen Genehmigungen eingeholt sowie der Bauantrag gestellt und bewilligt werden. Auch Versicherungen sollten in die Überlegungen einfließen.

Dazu zählt beispielsweise die Bauherrenhaftpflichtversicherung. Denn auf einer Baustelle passieren leicht Unfälle, bei denen teure Maschinen beschädigt oder Menschen verletzt werden. „Um sich richtig abzusichern, dürfen Absprachen mit Handwerkern und Lieferanten keinesfalls nur mündlich erfolgen, sondern sollten immer schriftlich fixiert werden“, so Ulrich Zerfaß. Ob es dabei um die Kosten einzelner Bauabschnitte, den jeweiligen Zeitaufwand, diverse Ausführungsdetails, veränderte Materialanforderungen, kleine Sonderwünsche oder aufwendige Änderungsvereinbarungen geht, spielt keine Rolle.

Der Bauherr sollte den Bau regelmäßig prüfen lassen. Nur so können Mängel frühzeitig entdeckt und deren Ausbesserung direkt verlangt werden. Sofern der zukünftige Hausbesitzer nicht der Bauherr im baurechtlichen Sinne ist, also Grundstückseigentümer, sollte er vertraglich auch vereinbaren, dass er Zugang zur Baustelle hat. Im besten Fall auch zusammen mit Dritten. Denn nur so können Sachverständige problemlos den Bautenstand prüfen. Damit die Durchführung des Bauvorhabens sicher und sachgemäß vonstatten geht, müssen erfahrene Fachkräfte beauftragt und zu Rate gezogen werden. In diesem Rahmen ist es sinnvoll, einen Koordinator für Sicherheit und Gesundheitsschutz (SiGe-Koordinator) zu bestimmen. Der Einsatz kann durch entsprechend geschulte Fachkräfte – etwa von TÜV Rheinland – erfolgen. Diese Aufgabe kann ebenso gut vom Bauherrn selbst, von Ingenieuren, Architekten oder Mitarbeitern der Bauverwaltung übernommen werden, insofern sie die nötigen Fachkenntnisse vorweisen können. Abschließend empfiehlt Ulrich Zerfaß von TÜV Rheinland, in Sachen Gewährleistungspflicht zwischen Handwerkern und Bauherren einen Bauvertrag nach der Verdingungsordnung für Bauleistung (VOB) jedoch mit einer Gewährleistungsfrist von fünf Jahren nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), abzuschließen. Der Aufwand lohnt, handelt es sich doch in der Regel um die teuerste Anschaffung im Leben.

 

Erstmalig veröffentlicht auf:

http://www.presseportal.de/pm/31385/2468786/baustelle-richtig-absichern-tuev-rheinland-notwendige-versicherungen-abschliessen-absprachen


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